Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für die erste Therapie.
Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt.
Vor Beginn der Therapie müssen Sie die chefärztliche Bewilligung der zuständigen Krankenkasse einholen.
Ein persönliches Erscheinen bei der Krankenkasse ist nicht zwingend. Sie können die Verordnung zur Genehmigung faxen oder per Post schicken.
Mitzubringen
Bitte bringen Sie zur Therapie alle Befunde, sowie Röngtenbilder und die chefärztlich bewilligte Verordnung der zuständigen Krankenkasse mit.
Weiters bitte ich Sie ein Handtuch bzw. Liegetuch und bequeme Kleidung mitzubringen.
Kostenrefundierung
Ich arbeite nach dem Wahltherapeutenprinzip. Die Therapiekosten werden von Ihnen vor Ort bei mir übernommen. Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie die Honorarnote, mit der Sie einen Teil der Therapiekosten von der Krankenkasse refundiert bekommen.
Für die Refundierung bewahren Sie die Verordnung und deren Genehmigung auf. Nur so ist die Kostenrückerstattung möglich. Unter Links finden Sie eine Liste Ihrer Sozialversicherung.
Therapieabsage
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie um rechtzeitige Therapieabsage (24 Stunden vorher).
Termine, die nicht zeitgerecht abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt.
Kosten
Der Preis der Therapie richtet sich nach den Therapiezeiten.
Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über Preise und deren Kostenrefundierung durch die Krankenkasse.
Breitenstein 129 | 2833 Bromberg | +43 664 1377424 | www.osteopathie-ernst.at | praxis@osteopathie-ernst.at